Schulöffnung ab dem 8. März 2021

UPDATE 10.03.2021

Liebe Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

wir hoffen, Sie und Ihre ganze Familie sind wohlauf.

Wie Sie bereits wissen, werden ab Dienstag, den 16. März 2021 auch die Jahrgänge 7-12 in die Schule zurückkehren. Der Unterricht findet in halben Gruppen im wöchentlichen Wechsel und laut WebUntis-Plan statt. 

Konkret bedeutet dies für alle Jahrgänge:

  • Am Dienstag, den 16. März beginnt die Gruppe 1,
  • am Montag, den 22. März kommt Gruppe 2
  • usw.

An den Tagen des mündlichen Abiturs (12.03. und 15.03.2021) findet kein Präsenzunterricht und keine Notbetreuung, sondern nur eingeschränkter Fernunterricht statt, da sehr viele Kolleg*innen in das mündliche Abitur eingebunden sind.

Solange Wechselunterricht erfolgt, findet kein GTS-Angebot statt.

Die Notbetreuung wird während der Wechselbeschulung weiterhin angeboten. 

Laut geltendem Hygieneplan ist für den Schulbesuch eine medizinische oder FFP2-Maske zu tragen. Bitte geben Sie Ihrem Kind auch Ersatzmasken mit.

Das Elternschreiben der Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig zu den Schulöffnungen ab dem 8. März finden Sie hier.

Wir freuen uns, dass wir Ihre Kinder wieder in der Schule unterrichten dürfen, und versichern Ihnen zugleich, dass wir alles dafür tun, die Gesundheit der Schulgemeinschaft durch die Einhaltung der Hygieneregeln zu schützen. 

Wir bedanken uns sehr herzlich für Ihre Geduld und Unterstützung in dieser schwierigen Zeit.  

Bleiben Sie gesund und zuversichtlich

Mit herzlichen Grüßen

Ihre Karin Hantschel
Schulleiterin

PS
Bitte denken Sie auch weiterhin daran, im Krankheitsfall die Tutor*innen und das Sekretariat (info@igs-ingelheim.de) per E-Mail zu verständigen.

Damit wir (möglichst)  tagesaktuell  Verdachts- oder Infektionsfälle unserer Schüler*innen und Lehrer*innen weitermelden können, bitten wir Sie, die Tutor*innen sowie das Sekretariat (info@igs-ingelheim.de) umgehend darüber zu informieren.

Ein Verdachtsfall ist dann gegeben, wenn mindestens eine der folgenden Aussagen zutrifft:

  • Es wurde durch einen Arzt oder das Gesundheitsamt ein Coronatest angeordnet.
  • Es wurde eine Isolationsempfehlung oder
  • eine Quarantäne durch das Gesundheitsamt ausgesprochen, ohne dass bereits ein Infektionsfall nachgewiesen wurde.

 

 

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